Yanas Weg von der Hochschule in den Job
Yana Blenda stammt ursprünglich aus der Ukraine und hat ihr Masterstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Heute arbeitet sie als Assistentin der Geschäftsführung bei der Altosens GmbH in Osnabrück – einem jungen Fraunhofer-Spin-off, das eine neuartige kraftmessende Unterlegscheibe entwickelt hat. Dieses Sensor-Bauteil ermöglicht ein digitales Monitoring kritischer Schraubverbindungen und trägt dazu bei, die Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Maschinen und Anlagen zu erhöhen. Yana ist Teil dieses innovativen Start-ups und ein Beispiel dafür, wie internationale Talente mit Hochschulabschluss in deutschen Unternehmen erfolgreich mitwirken können.
Vom Studium zur Fachkraft – der Weg über § 18b AufenthG
Nach ihrem Studienabschluss stand Yana vor der Aufgabe, ihren Aufenthaltstitel von einem studentischen Zweck (Studium/Ausbildung) auf einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit umzustellen. In ihrem Fall fiel die Wahl auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung). Dieser Titel berechtigt Hochschulabsolventen dazu, jede qualifizierte Beschäftigung in Deutschland auszuüben. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung war das Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots/Arbeitsvertrags in ihrem Fachgebiet – in Yanas Fall die Stelle bei Altosen
Der Prozess des sogenannten Zweckwechsels vom Studium zur Erwerbstätigkeit erfordert Abstimmung zwischen mehreren Stellen. So muss in der Regel die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen, bevor die Ausländerbehörde den neuen Aufenthaltstitel erteilt. In Yanas Fall arbeitete unser Immigration-Team eng mit dem Arbeitgeber, der BA und der Ausländerbehörde zusammen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Mit dieser Unterstützung meisterte sie den Übergang reibungslos. Für Yana beginnt damit hoffentlich eine langfristige berufliche Perspektive in Deutschland – ein Gewinn sowohl für sie persönlich als auch für das Unternehmen, das eine qualifizierte Fachkraft gewinnt.
(Hinweis: Internationale Absolventinnen deutscher Hochschulen können nach Studienende eine bis zu 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten [s. § 20 AufenthG] - ein Schritt, der für Yana aufgrund des bereits vorhandenen Jobs bei Altosens nicht erforderlich war.)
24. Februar 2022: Vorübergehender Schutz durch § 24 AufenthG
Am 24. Februar 2022 markierte der Ausbruch des Krieges in der Ukraine einen historischen Wendepunkt. Kurz darauf – am 4. März 2022 – aktivierte die Europäische Union erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie als Reaktion auf die Fluchtbewegung. In Deutschland wird diese EU-Regelung durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) umgesetzt. Diese Norm ermöglicht es, Geflüchteten vorübergehenden Schutz zu gewähren, ohne dass zuvor ein individuelles Asylverfahren durchlaufen werden muss. Konkret bedeutet das: Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, konnten in einem vereinfachten Verfahren bei der Ausländerbehörde einen humanitären Aufenthaltstitel auf Zeit beantragen. Mit diesem Status erhielten sie unmittelbar die Erlaubnis, in Deutschland zu leben und auch zu arbeiten oder eine Ausbildung aufzunehmen, ohne in Deutschland einen Asyl- oder schon im Ausland einen Visumantrag stellen zu müssen.
Dieser vorübergehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG wurde zunächst für ein Jahr gewährt, entsprechend der Vorgaben der EU. Angesichts des andauernden Konflikts wurde er jedoch regelmäßig verlängert. In Deutschland geschah dies über Rechtsverordnungen, die sicherstellen, dass die entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse automatisch weiter gültig bleiben. So wurden die ursprünglich bis Anfang 2023 befristeten Aufenthaltstitel zunächst bis zum 4. März 2024 verlängert, dann bis zum 4. März 2025 und dann erneut um ein Jahr bis zum 4. März 2026; diese Aufenthaltstitel verlängern sich nun um ein weiteres Jahr (bis zum 4. März 2027), ohne dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Arbeitgeber und Vermieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass scheinbar abgelaufene “Karten” dank dieser Regelungen weiterhin gültig sind. Aktuell leben über 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland – ein beispielloser Kraftakt der humanitären Aufnahme und Integration.
Wechsel vom Schutzstatus zum langfristigen Aufenthalt
Für Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG eröffnet sich allerdings auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in einen noch länger gültigen Aufenthaltstitel zu wechseln – zum Beispiel als Fachkraft (mit Berufs- oder Hochschulqualifikation) oder über eine Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) für Hochqualifizierte. Wichtig: Dies kann erfolgen, ohne dass der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG aufgegeben werden muss. Nach aktueller Rechtslage ist es zulässig, parallel zum humanitären Aufenthaltstitel einen zweiten Aufenthaltstitel zu besitzen – etwa einen zur Beschäftigung als Fachkraft nach § 18a oder § 18b AufenthG. Auch ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel, z. B. zum Zweck eines Studiums oder in die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Beschäftigte, ist mittlerweile ausdrücklich möglich. Die jüngsten Hinweise des Bundesinnenministeriums (BMI) stellen klar, dass diese sogenannten „Spurwechsel“ gewünscht sind, um Geflüchteten mit temporärem Schutz Perspektiven für einen langfristigen Verbleib zu eröffnen. Für ukrainische Geflüchtete bedeutet das: Wer die Voraussetzungen erfüllt – etwa über einen passenden Berufs- oder Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag verfügt – kann bereits jetzt einen länger (in der Regel 4 Jahre, s. § 18 Abs. 4 AufenthG) gültigen Aufenthaltstitel beantragen, ohne den vorübergehenden Schutz sofort bzw. überhaupt zu verlieren. Dieser Schritt fördert die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und eröffnet zudem Perspektive, schneller als gewöhnlich auch einen dauerhaften Aufenthaltstitel (eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG) erhalten zu können, während gleichzeitig der Schutz nach § 24 AufenthG als Sicherheit im Hintergrund bestehen bleibt.
Willkommenskultur im Unternehmen: Unterstützung neuer Talente
Um den Start in das neue Kapitel in Deutschland zu erleichtern, setzt Altosens – wie viele vorbildliche Arbeitgeber – auf eine gelebte Willkommenskultur. Alle neuen Talente erhalten ein Willkommenspaket mit praktischen Hilfsmitteln für die ersten Tage im Job. Darin enthalten ist auch ein kleiner „Buddy“: ein multifunktionaler Schlüsselanhänger, der nicht nur als Flaschenöffner dient, sondern auch als Einkaufswagen-Chip verwendet werden kann. Dieses symbolische Geschenk steht für einen einfachen Start, für die Begleitung durch das Team und ein herzliches Willkommen im Unternehmen. Solche Gesten, kombiniert mit einer strukturierten Einarbeitung, helfen internationalen Fachkräften, sich schnell zurechtzufinden und im Team integriert zu fühlen. Unternehmen in Deutschland erkennen zunehmend, dass eine aktive Unterstützung in den ersten Wochen – sei es durch Welcome Packages, Paten/Buddys im Kollegenkreis oder interkulturelle Trainings – ein entscheidender Erfolgsfaktor für die langfristige Mitarbeiterbindung ist.
Fazit: Integration als Win-Win für Fachkräfte und Unternehmen
Yanas Geschichte verdeutlicht, dass jeder Aufenthaltstitel – ob zunächst als Studentin, als vorübergehend Schutzberechtigte oder als anerkannte Fachkraft – den Weg für eine individuelle Erfolgsgeschichte ebnen kann. Entscheidend ist die Bereitschaft aller Beteiligten, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Deutsche Unternehmen profitieren von internationalen Talenten, die ihre im In- oder Ausland erworbenen Fähigkeiten einbringen. Gleichzeitig erhalten die Fachkräfte eine echte Chance auf berufliche Verwirklichung und gesellschaftliche Teilhabe.
Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels lohnt sich für Unternehmen der Blick über den Tellerrand: Die Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte wird strategisch immer bedeutsamer. Professionelle Partner wie 4EIGN Talents stehen bereit, um Arbeitgeber bei jedem Schritt zu unterstützen – von der Rekrutierung im Ausland über Visa- und Behördenverfahren bis zur erfolgreichen Eingliederung ins Team. Die 4EIGN Talents GmbH etwa begleitet Handwerks- und Industriebetriebe bei Personalakquise, Einwanderung und der langfristigen Integration ihrer Fachkräfte. Mit solchen Kooperationen wird der gesamte Prozess aus einer Hand gemanagt, und kulturelle sowie administrative Hürden können erfolgreich überwunden werden.
Ob vorübergehend Schutzberechtigte, internationale Studierende oder bereits qualifizierte Fachkräfte – ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ist machbar und bringt Mehrwert für alle Seiten. Yanas Werdegang ist dafür ein inspirierendes Beispiel. Nutzen auch Sie diese Chancen: Mit Offenheit, guter Vorbereitung und kompetenter Begleitung wird aus internationaler Zusammenarbeit gelebte Integration – zum Vorteil Ihres Unternehmens und unserer Gesellschaft.
Quellen:
Kraftmessende Unterlegscheibe macht Schraubverbindung digital https://www.konstruktionspraxis.vogel.de/kraftmessende-unterlegscheibe-macht-schraubverbindung-digital-a-7d3dfa642114e9ef1027c7e94444e5ec/
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de https://service.berlin.de/dienstleistung/329328/
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Fachkräfte mit akademischer Ausbildung https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/Hochschulabsolvent/hochschulabsolvent-node.html
§ 24 AufenthG https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/ukraine/-24-aufenthg/
§ 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft https://www.lsvd.de/de/ct/6756-24-AufenthG-fuer-Gefluechtete-aus-der-Ukraine-ohne-ukrainische-Staatsbuergerschaft
Aufenthaltstitel verlängern sich erneut automatisch um ein Jahr bis zum 4. März 2027 https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2027-2260
FAQ für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland – minor https://minor-kontor.de/aufenthaltsrechtliche-fragen-fuer-menschen-aus-der-ukraine-in-deutschland/
