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Allgemeine Geschäftsbedingungen I Stand: Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Erbringung der Dienstleistungen der 4EIGN Talents GmbH, Albert-Einstein-Str. 1, 49076 Osnabrück (nachfolgend „4EIGN“) gegenüber ihren Kunden im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften und Auszubildenden (nachfolgend „Kandidaten“) aus Drittstaaten. Die angebotenen Dienstleistungen erstrecken sich ausdrücklich nicht auf arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung des Kunden.
4EIGN erbringt die Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden AGB.
Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch.
1.1 Diese AGB gelten für alle Einzelverträge, die zwischen 4EIGN und dem Kunden auf Grundlage eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrags zustande kommen. Sie konkretisieren die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten Dienstleistungen.
1.2 Der Rahmenvertrag und diese AGB bilden die vertragliche Grundlage für die Durchführung der Einzelverträge. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Rahmenvertrags den Regelungen dieser AGB vor. Preisregelungen gehen im Zweifel den übrigen Regelungen vor, soweit sie ausschließlich die Vergütung betreffen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 4EIGN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Kunde im Sinne dieser AGB kann auch eine Organisation sein, die nicht als “Unternehmen” nach § 14 BGB anzusehen ist (z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, NGOs, öffentlich-rechtliche Körperschaften etc.).
1.5 Die AGB finden in der jeweils zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Einzelvertrags gültigen Fassung Anwendung. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB steht jederzeit auf der Plattform zur Verfügung. Kunden haben die Möglichkeit, die AGB einzusehen, herunterzuladen und für eigene Unterlagen zu speichern.
2.1 Der Abschluss eines Einzelvertrags erfolgt über die von 4EIGN betriebene digitale Plattform (nachfolgend „Plattform“).
2.2 Jeder Einzelvertrag stellt einen eigenständigen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und 4EIGN dar. 4EIGN und Kunde sind sich darüber einig, dass 4EIGN nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere besteht kein Anspruch des Kunden auf die Vorstellung einer bestimmten Anzahl von Kandidatenprofilen, auf Interviews oder auf einen Vermittlungserfolg.
2.3 Am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht ändert sich auch dann nichts, wenn 4EIGN den wesentlichen Inhalt und die Ergebnisse der Dienstleistung verschriftlicht.
2.4 Der Kunde gibt durch die Auswahl und Bestätigung einer Leistung auf der Plattform (z. B. das Einstellen einer Vakanz, die Unterstützung bei der Wohnungssuche oder die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung in Verfahrensangelegenheiten) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Einzelvertrags ab. Dabei hat der Kunde jederzeit Zugriff auf die jeweils gültige Fassung der AGB sowie auf das zum Zeitpunkt des Angebots gültige Preisblatt, das Bestandteil des Rahmenvertrags ist und den Preis für die gewählte Leistung festlegt.
2.5 Der Kunde gewährleistet, dass die Abgabe eines Angebots durch befugte Personen erfolgt und alle für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben vollständig und richtig gemacht werden.
2.6 Der Einzelvertrag kommt zustande, sobald 4EIGN das Angebot des Kunden durch ausdrückliche Bestätigung oder, sofern vorgesehen, durch automatische Bestätigung im Rahmen der Plattformprozesse annimmt.
2.7 Inhalt des Einzelvertrags ist ausschließlich die gewählte Leistung; ein individuell ausgehandelter Vertragsinhalt oder weitere vertragliche Dokumente sind für das Zustandekommen des Vertrags nicht erforderlich.
3.1 Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie die Vertragslaufzeit ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die im Rahmen der Auswahl und Bestätigung der Leistung auf der Plattform festgelegt wird. Eine individuelle Anpassung des Vertragsinhalts ist nicht erforderlich; die Leistung wird in dem standardisierten Umfang erbracht, der auf der Plattform beschrieben ist.
3.2 Nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Module begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Nachholung, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung im Einzelvertrag getroffen wurde.
4.1 4EIGN ist berechtigt, das Leistungsangebot auf der Plattform jederzeit zu erweitern, weiterzuentwickeln oder anzupassen. Änderungen der Leistungen können insbesondere neue Module, zusätzliche Servicebestandteile oder Optimierungen bestehender Leistungen umfassen. Diese Änderungen gelten für künftige Einzelverträge.
4.2 Laufende Einzelverträge gelten in der vereinbarten Form fort. Leistungsänderungen werden in laufenden Verträgen nur wirksam, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt oder die Änderung den Leistungsumfang nicht reduziert und für den Kunden zumutbar ist (z. B. zur Prozessoptimierung).
4.3 Änderungen können auf der Plattform zur Kenntnis gebracht werden; dies dient der Transparenz, ist aber für die Wirksamkeit der Änderungen bei künftigen Einzelverträgen nicht zwingend erforderlich.
Die Beauftragung eines Einzelvertrags begründet kein Exklusivitätsverhältnis. Weder ist der Kunde verpflichtet, ausschließlich die Leistungen von 4EIGN in Anspruch zu nehmen, noch ist 4EIGN verpflichtet, ausschließlich für den Kunden tätig zu werden.
6.1 4EIGN stellt dem Kunden die Vergütung für die erbrachten Leistungen in Form einer monatlichen Sammelrechnung zum Ende eines jeden Kalendermonats in elektronischer Form über die Plattform oder per E-Mail aus. Die Rechnung umfasst alle Leistungen, die der Kunde im jeweiligen Monat beauftragt hat.
6.2 Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen anderer Leistungen oder Einzelverträgen zurückzuhalten, sofern die Rechnung formell korrekt ist.
6.3 Rechnungen sind vom Kunden unverzüglich nach Zugang zu prüfen. Einwendungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich erfolgen; andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt.
6.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist 4EIGN berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
6.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Kalendertagen behält sich 4EIGN das Recht vor, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
7.1 Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt 4EIGN eigenverantwortlich.
7.2 4EIGN ist berechtigt, sich für die Durchführung des Einzelvertrags geeigneter Hilfskräfte zu bedienen.
7.3 Weisungen des Kunden in Bezug auf Arbeitsweise, Methodik oder Personaleinsatz sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung stellt klar, dass kein Verhältnis der Arbeitnehmerüberlassung begründet wird.
7.4 Auf Anfrage erstattet 4EIGN dem Kunden Bericht über die laufende Arbeit und Ergebnisse.
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Einzelvertrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und sonstigen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den zu besetzenden Positionen, zu den Kandidatenprofilen, rechtliche oder behördliche Unterlagen sowie alle sonstigen Informationen, die für die Erbringung der Leistungen von 4EIGN erforderlich sind.
8.2 Unterlässt der Kunde die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen oder Informationen oder verzögert er diese, so ist 4EIGN von etwaigen Verzögerungen, Verzugsfolgen oder einem verspäteten Arbeitsbeginn der vermittelten Kandidaten frei. Etwaige hieraus entstehende Kosten oder Schäden gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie auf die fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind.
8.3 Im Falle von Verletzungen der Mitwirkungspflichten des Kunden verlängern sich Fristen, Termine und Zeitpläne von 4EIGN automatisch um einen angemessenen Zeitraum.
8.4 4EIGN wird die zur Durchführung des Einzelvertrags erforderlichen Informationen und Unterlagen beim Kunden anfordern.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, 4EIGN unverzüglich in Textform zu informieren, sobald Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung oder den Erfolg der Vermittlungstätigkeit auswirken können.
8.6 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, 4EIGN bzgl. der Einigung über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags sowie die zur Berechnung des Vergütungsanspruchs erforderlichen Angaben zu informieren.
8.7 Kommt der Kunde seinen Informationspflichten gegenüber 4EIGN nicht (ausreichend) nach und ist 4EIGN aufgrund dessen daran gehindert, die erbrachten Leistungen anhand konkreter Informationen abzurechnen (z. B. indem über das Gehalt oder die Position des Kandidaten o.ä. nicht (korrekt) informiert wird), ist 4EIGN berechtigt, mittels öffentlich zugänglicher Informationen die fehlenden für die Prüfung der Leistungserbringung oder die Rechnungsstellung notwendigen Angaben zu ermitteln. Sofern das Gehalt als Grundlage für die Berechnung der Vergütung heranzuziehen ist, wird das durchschnittliche Gehalt der jeweiligen Anstellungsart geschätzt. Die geschätzte Vergütung wird dem Kunden vorgelegt. Sollte dieser nicht innerhalb von 14 Tage unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich widersprechen, gilt die Höhe der Vergütung als vom Kunden akzeptiert.
8.8 Ist eine Schätzung gemäß § 8.7 nicht möglich, z. B., weil die Datenbasis nicht ausreichend ist, bzw. widerspricht der Kunde der geschätzten Vergütung von 4EIGN und kommt eine Einigung der Parteien über das zugrunde gelegte Gehalt nicht zustande, gilt Folgendes: Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer pauschalen Vergütung in Höhe von 10.000 Euro an 4EIGN. 4EIGN ist berechtigt, den pauschalisierten Vergütungsbetrag im Einzelfall niedriger anzusetzen. Der Kunde ist demgegenüber berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass der Vergütungsanspruch für 4EIGN im konkreten Fall geringer ist. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Pauschalierung erbracht, ist der pauschalierte Betrag zu zahlen. Gelingt der Nachweis, schuldet der Kunde den entsprechend geringeren Betrag. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche durch 4EIGN wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
4EIGN ist berechtigt, den Kunden im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen zu Marketing- und Werbezwecken zu kontaktieren, insbesondere um Referenzen, Erfahrungsberichte oder Fallbeispiele einzuholen, sofern kein schriftlicher Widerruf erfolgt.
10.1 Eine Nutzung des Logos und der geschützten Marke einer Partei durch die jeweils andere Partei ist grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung in Textform der berechtigten Partei zulässig.
10.2 Erteilt eine Partei der anderen Partei eine Zustimmung, räumt sie dieser ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zweckgebundenes Nutzungsrecht an der jeweiligen Marke und dem Logo ein, insbesondere für Referenzen, Marketingmaßnahmen, Social-Media-Auftritte, Publikationen, Präsentationen oder zur Darstellung auf der Website.
10.3 Die Nutzung des Logos und der Marke erfolgt unter Wahrung der jeweils bestehenden Marken- und Urheberrechte. Die nutzende Partei verpflichtet sich, die Referenz sachlich korrekt zu verwenden und die jeweils andere Partei nicht in unzulässiger oder irreführender Weise darzustellen.
10.4 Die Zustimmung wird für die Dauer des Einzelvertrags und darüber hinaus zeitlich unbeschränkt erteilt. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.
10.5 Verstößt die nutzende Partei gegen die vorstehenden Regelungen, insbesondere durch unautorisierte werbliche Nutzung, ist die betroffene Partei berechtigt, die nutzende Partei auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine Weitergabe ist zur Durchführung des Einzelvertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere geschäftliche, technische, personelle oder organisatorische Informationen sowie sämtliche Informationen über Kandidaten, einschließlich Kandidatenprofilen, Lebensläufen und personenbezogenen Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind.
11.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen, denen die vertraulichen Informationen durch die Partei zugänglich gemacht werden.
11.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht während der Dauer des Einzelvertrags und unbefristet nach dessen Beendigung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.4 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
· zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden;
· bereits rechtmäßig der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie von der anderen Partei offenbart wurden;
· von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden;
· aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
11.5 Verstößt eine Partei gegen die Verpflichtungen aus 11.1 – 11.4 ist die verletzende Partei verpflichtet, jede unbefugte Nutzung unverzüglich zu unterlassen und die andere Partei von allen Schäden freizustellen, die durch die Verletzung der Vertraulichkeit entstehen, einschließlich entgangener Gewinne und aller Kosten zur Durchsetzung der Rechte. Zudem ist die andere Partei berechtigt, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Einzelvertrags finden sich in der Datenschutzerklärung von 4EIGN. Die jeweils gültige Fassung der Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link [https://www.4eigntalents.com/datenschutzerklaerung] abrufbar. Weitere datenschutzrechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit ergeben sich aus der gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vertragsende keine Kandidaten, die ihm über/durch 4EIGN bereitgestellt bzw. bekannt geworden sind, direkt oder indirekt für sich oder für Dritte abzuwerben, sie anderen Unternehmen oder Plattformen zu empfehlen oder sonst durch sein Verhalten dafür zu sorgen oder mitzuwirken, dass die Personen außerhalb von 4EIGN vermittelt werden.
13.2 Das Abwerbeverbot gilt auch für Kandidaten, die dem Kunden im Rahmen von Vorstellungsgesprächen, Vermittlungsprozessen oder Schulungen durch 4EIGN vorgestellt wurden, sowie für Abwerbungsversuche über Dritte.
13.3 Sollte der Kandidat aufgrund eines solchen Verhaltens des Kunden nicht mehr für die Vermittlung seitens 4EIGN bereitstehen, muss sich der Kunde so behandeln lassen, als wenn eine Einigung zum Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen ihm und diesem Kandidaten erfolgt wäre.
13.4 4EIGN verpflichtet sich, Mitarbeiter des Kunden nicht aktiv anzusprechen, um sie zu vermitteln. Dies gilt nicht für Mitarbeiter des Kunden, die deutlich zu erkennen geben, dass sie aktiv auf Jobsuche oder offen für Angebote sind oder sich proaktiv an 4EIGN wenden.
14.1 Entsteht ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Einzelvertrags und beruht dieser Arbeitsvertrag auf einer Tätigkeit von 4EIGN während der Vertragslaufzeit, entsteht ein Vergütungsanspruch.
14.2 Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Konditionen. Der Vergütungsanspruch wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags fällig und ist vom Kunden unverzüglich zu zahlen.
14.3 4EIGN ist berechtigt, die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Nachweisführung des Kandidaten und der Tätigkeit vorzulegen.
15.1 4EIGN und der Kunde, einschließlich der gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, haften für die Verletzung von Vertragsverpflichtungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist, wobei bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die gesetzlichen Bestimmungen gelten; zudem stellt jede Partei die jeweils andere im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche Dritter frei.
15.2 Die Haftung von 4EIGN ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit dies nach den gesetzlichen Regelungen zulässig ist.
15.3 4EIGN haftet insbesondere nicht für Entscheidungen von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Visa-, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnissen, noch für hierdurch verursachte Verzögerungen, einschließlich solcher durch Behörden oder Drittstaaten. Eine Haftung für unzutreffende oder unvollständige Angaben von Kandidaten ist ausgeschlossen. 4EIGN haftet ferner nicht für den Abschluss, den Bestand oder die Wirksamkeit von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Kandidaten.
16.1 Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, die die Erfüllung von Vertragspflichten ganz oder teilweise verhindern oder unzumutbar erschweren, insbesondere: Krieg, Aufruhr, Terrorismus, politische Entscheidungen, behördliche Maßnahmen, die Schließung von Botschaften, Visa- oder Genehmigungsprobleme sowie sonstige vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
16.2 Für die Dauer der höheren Gewalt sind die von den Ereignissen betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Fristen, Termine und Mitwirkungspflichten verlängern sich automatisch um die Dauer der Störung.
16.3 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich in Textform über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren und nach Möglichkeit Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu ergreifen.
4EIGN ist berechtigt, diese AGB gemäß den Regelungen des Rahmenvertrags anzupassen. Änderungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, gelten die Änderungen ab diesem Zeitpunkt als wirksam.
18.1 Rechte und Pflichten aus dem Einzelvertrag können nicht durch den Kunden abgetreten oder sonst wie übertragen werden, ohne dass 4EIGN zuvor zugestimmt hat.
18.2 Der Kunde kann die Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
19.1 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, wie dem UN-Kaufrecht (CISG).
19.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Osnabrück, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
19.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Preamble
The core task of 4EIGN Talents is the recruitment of foreign skilled workers and their employment in Germany. Skilled workers with professional qualifications are supported in finding legal employment with the best conditions in Germany. At the same time, companies are helped to fill their vacancies with competent personnel. The services of 4EIGN Talents GmbH therefore include not only offers in the recruitment of new employees but also solutions for the optimization of internal, personnel-related processes. We would like to point out that we operate exclusively on the basis of the following General Terms and Conditions (hereinafter "GTC"). Please read the GTC carefully.