Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Elektro-Handwerk und der Industrie beruht auf dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und entsprechenden Landesgesetzen. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 haben Fachkräfte einen Rechtsanspruch darauf, die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Die zuständigen Stellen vergleichen dabei die Inhalte der ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildungsordnung und berücksichtigen auch individuelle Berufserfahrungen. Für nicht-reglementierte Berufe wie Elektroniker/Elektriker ist die formale Anerkennung in Deutschland nicht zwingend erforderlich, um angestellt arbeiten zu dürfen – insbesondere Angehörige der EU/EWR können auch ohne Anerkennung beschäftigt werden. Für Fachkräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU) ist die Anerkennung jedoch meist eine Voraussetzung für das Visum bzw. den Aufenthaltstitel als Fachkraft. Außerdem bringt eine Anerkennung Vorteile: Arbeitgeber erhalten mit dem deutschen Anerkennungsbescheid eine objektive Einschätzung der Qualifikationen und können Qualität sowie Haftungsfragen besser absichern.
Zuständige Stellen
Welcher Institution die Anerkennung obliegt, hängt vom deutschen Referenzberuf ab. Im Elektrobereich gibt es einerseits IHK-Berufe (Industrie und Handel) und andererseits HWK-Berufe (Handwerk). Beispiele: Ein Elektroniker für Betriebstechnik oder Elektroanlagenmonteur fällt in den IHK-Bereich, während ein Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder Informationselektroniker dem Handwerk zugeordnet ist. Für IHK-Berufe koordiniert die IHK FOSA (Foreign Skills Approval in Nürnberg) zentral die Verfahren – hier reichen Antragsteller alle Unterlagen ein, die Prüfung erfolgt einheitlich durch Gutachter der IHK FOSA. Bei Handwerksberufen ist die jeweilige Handwerkskammer am Beschäftigungsort zuständig; dort wird der Antrag geprüft und der Anerkennungsbescheid erstellt. Die Handwerkskammern arbeiten dezentral, bieten aber teils spezielle Beratungsangebote (z. B. Betriebslotsen) an, um Betriebe und Fachkräfte im Prozess zu begleiten.
Anerkennungsverfahren
Die Verfahren dauern in der Regel bis zu etwa 3–4 Monate ab vollständiger Antragstellung. Die Behörde vergleicht die ausländische Ausbildung mit dem deutschen Ausbildungsberuf und stellt fest, ob “wesentliche Unterschiede” bestehen. Je nach Ergebnis erhalten Antragsteller einen Bescheid über volle Gleichwertigkeit (der Abschluss ist einem deutschen Gesellenbrief gleichwertig) oder teilweise Gleichwertigkeit mit Auflagen. Bei teilweiser Gleichwertigkeit werden im Bescheid die fehlenden Kompetenzen aufgeführt, und es wird eine Anpassungsqualifizierung empfohlen, um die Defizite auszugleichen. Für Elektroberufe zeigen Statistiken, dass ein hoher Anteil der Verfahren zunächst nur teilweise gleichwertig ist – in den Jahren 2019–2021 mussten z. B. rund 56 % der ausländischen Elektroniker-Abschlüsse durch Anpassungsqualifizierungen ergänzt werden. Negative Bescheide (keine Gleichwertigkeit) sind dagegen selten (nur ~1–2 % der Fälle). Im Bescheid werden keine automatischen Nachschulungen organisiert, aber es ist klar beschrieben, welche Kenntnisse oder Fertigkeiten noch fehlen – von bestimmten Fachmodulen bis zu praktischen Fertigkeiten. Hier können sich die Betroffenen an Weiterbildungsträger oder Kammern wenden, um gezielt Kurse oder betriebliche Qualifizierungen zu absolvieren. Nach erfolgreicher Nachqualifizierung kann dann die volle Anerkennung bescheinigt werden, was insbesondere für Drittstaatsangehörige auch aufenthaltsrechtlich wichtig ist.
ZAB und Zeugnisbewertung
Neben der formalen Gleichwertigkeitsprüfung gibt es ergänzend die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die jedoch vor allem akademische Abschlüsse bewertet. Neu eingeführt wurde allerdings die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) durch die ZAB, die für ausländische nicht-akademische Berufsabschlüsse einen schnellen Nachweis bietet. Die ZAB bestätigt damit z. B., dass im Herkunftsland ein anerkannter Berufsabschluss erworben wurde und dass dieser mindestens zwei Jahre Vollzeitausbildung umfasst. Diese Bescheinigung erleichtert Ausländerbehörden die Visa-Erteilung (z. B. für die neue Chancenkarte oder eine Anerkennungspartnerschaft) und kann eine erste Orientierung geben. Wichtig: Die ZAB-Auskunft ersetzt jedoch nicht die formale Anerkennung; für die volle Gleichwertigkeit und Eintragung in z. B. die Handwerksrolle muss weiterhin das Anerkennungsverfahren über IHK/HWK durchlaufen werden.
Was sollten Unternehmen konkret tun?
Für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte im Elektrobereich beschäftigen möchten, ist es entscheidend, die Strukturen und Anforderungen des Anerkennungsverfahrens zu kennen. Insbesondere bei Drittstaatsangehörigen ist die formale Anerkennung oftmals der Schlüssel zur Arbeitsaufnahme und zum Aufenthaltstitel. Gleichzeitig erfordert der Prozess Zeit, fachliche Einordnung und oft auch eine gezielte Nachqualifizierung – all das stellt viele Betriebe vor Herausforderungen.
- Frühzeitig planen – Anerkennungsverfahren dauern meist mehrere Monate. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich frühzeitig qualifizierte Mitarbeitende.
- Zuständigkeiten klären – Je nach Referenzberuf (IHK oder HWK) sind unterschiedliche Stellen zuständig. Eine fehlerfreie Antragstellung spart Zeit.
- Prozesse begleiten – Unterstützen Sie Ihre potenziellen Fachkräfte aktiv im Anerkennungsprozess und bei der Nachqualifizierung.
- Kooperation mit Bildungsträgern – Arbeiten Sie mit Handwerkskammern, überbetrieblichen Bildungszentren oder spezialisierten Anbietern zusammen, um gezielte Schulungen zu ermöglichen.
- Integration ganzheitlich denken – Neben der fachlichen Qualifikation sind auch Sprachförderung, Einarbeitung und soziale Integration entscheidend für eine nachhaltige Beschäftigung.
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Quellen
Anerkennungsstatistik 2022 https://www.bq-portal.de/Anerkennung-f%C3%BCr-Betriebe/Anerkennungsstatistik/Archiv/Anerkennungsstatistik%202022#:~:text=Seit%20dem%20Inkrafttreten%20des%20Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes,zu%20einem%20deutschen%20Abschluss%20bestehen
Anerkennung von Abschluss und Zeugnis https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss
Arbeitshilfe: Besonderheiten der beruflichen Anerkennung von Elektroniker*innen https://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Beratung_und_Qualifizierung/FSBQ_Arbeitshilfe_Elektronikerinnen.pdf
Berufsanerkennung in der Elektrotechnik https://www.unternehmen-berufsanerkennung.de/aktuelles/berufsanerkennung-in-der-elektrotechnik
Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation https://zab.kmk.org/de/dab