EU- und Nicht-EU-Staatsangehörige

EU-Bürger 


Staatsbürger eines Landes innerhalb der Europäischen Union besitzen das Recht auf Freizügigkeit. Dadurch haben Sie in der Regel uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass Fachkräfte aus diesen Ländern weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um nach Deutschland einzureisen oder dort zu arbeiten.

Nicht-EU-Bürger


Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU müssen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes ein Visum beantragen, um nach Deutschland einreisen zu können. Für die Arbeitsaufnahme in Deutschland wird ein entsprechendes Arbeitsvisum benötigt, für dessen Erhalt unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Voraussetzungen für die professionelle Einwanderung


Professionelle Anerkennung

Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bedeutet, dass der ausländische Berufsabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. 

Deutsche Sprachzertifizierung

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums in Deutschland ist die Kenntnis der deutschen Sprache. Das Niveau der Deutschkenntnisse hängt vom Beruf ab.

Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag erhöht die Chancen auf eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum, da er als vorrangiges Dokument fungiert, mit dem Sie andere Verfahren zur Erlangung Ihrer Arbeitspapiere in Deutschland durchführen können.

Arbeitsvisum

Das Arbeitsvisum ist das erste rechtliche Dokument, das für die Einreise, das Leben und die Arbeit in Deutschland erforderlich ist. Um es zu erhalten, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt und bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland eingereicht werden.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren dient Ihnen als Unternehmen dazu, den Verwaltungsprozess von der Einstellung einer ausländischen Fachkraft über das Anerkennungs- und Visaverfahren zu beschleunigen. 

Aufgrund steigender Antragszahlen in deutschen Botschaften in bestimmten Ländern kann es zu Engpässen bei der Termin- und Visumvergabe kommen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG eingeführt.

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