Die Gewinnung internationaler Fachkräfte ist aus mehreren Gründen eine gewinnbringende Lösung für viele Unternehmen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für zahlreiche qualifizierte Fachkräfte aus unterschiedlichen Ländern stellt die Beschäftigung in Deutschland eine höchst attraktive Perspektive dar. Doch um diese Talente zunächst zu identifizieren und anschließend alle Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland zu erfüllen, bedarf es einiges an Aufwand. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG auf der Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dient dazu, den Einwanderungsprozess sowohl für Fachkräfte als auch für Unternehmen, die diese Fachkräfte beschäftigen wollen, zu vereinfachen.
Der Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens klingt in der Theorie zunächst klar verständlich und gut strukturiert. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Umsetzung in der Praxis mit vielen Hürden verbunden ist. Insbesondere die Abstimmung zwischen den einzelnen Stellen im Verfahren sowie die Abstimmung mit Ihnen als Antragsteller des Verfahrens sind häufig mit Komplikationen verbunden.
Aus diesem Grund haben wir von 4EIGN Talents es uns zur Aufgabe gemacht, das komplexe beschleunigte Fachkräfteverfahren für Unternehmen zu übernehmen, die nicht die notwendigen Kapazitäten aufwenden möchten, um das Verfahren selbständig durchzuführen. Damit Sie dennoch verstehen, wozu das beschleunigte Fachkräfteverfahren dient und welche Schritte dies umfasst, geben wir Ihnen in diesem Beitrag einen kurzen Überblick.
Grundsätzlich dient das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland. Dabei wird unterteilt zwischen Fachkräften zur qualifizierten Beschäftigung, angehende Fachkräfte, die eine vollwertige Anerkennung durch eine spezifische Anpassungsmaßnahme in Deutschland erreichen sowie Auszubildende.
Wenn Sie als Unternehmen sich dazu entschlossen haben, eine Fachkraft aus einem Drittstaat zu beschäftigen, so wenden Sie sich zunächst an die Ausländerbehörde, um das Verfahren zu beantragen. Dabei gilt es zu beachten, welche Ausländerbehörde konkret für Sie zuständig ist.
Für die Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden einige Unterlagen benötigt, die Sie als Unternehmen vorbereiten müssen. Dazu zählen die Vollmacht seitens der ausländischen Fachkraft, die Sie dazu bevollmächtigt, das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beantragen, eine Kopie des Ausweisdokumentes der Fachkraft, Kopien der Qualifikationsnachweise der ausländischen Fachkraft in Originalsprache sowie deutscher Übersetzung, die nachweisen, dass die fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden, sowie das von Ihnen ausgefüllte Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
Liegen die benötigten Unterlagen vollständig vor und beantragen Sie damit das beschleunigte Fachkräfteverfahren, werden diese Unterlagen zunächst von der Ausländerbehörde gesichtet und überprüft. Ergebnis ist eine Vereinbarung zur Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zwischen Ihrem Unternehmen und der Ausländerbehörde. Diese Vereinbarung umfasst die Gebühr des Verfahrens in Höhe von 411,00€. Diese Gebühr zahlen Sie als Arbeitgeber, nicht die Fachkraft, die Sie beschäftigen möchten.
Nachdem die Vereinbarung getroffen wurde und das beschleunigte Fachkräfteverfahren startet, findet im nächsten Schritt die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen Ihrer Fachkraft statt. Dabei werden die vorliegenden Unterlagen von der Ausländerbehörde an die für das Anerkennungsverfahren zuständige Stelle weitergeleitet. Welche Stelle dabei genau zuständig ist, hängt von den Qualifikationen ab, die anerkannt werden sollen.
Die zuständige Stelle überprüft nun, ob die im Ausland erworbenen Qualifikationen mit dem Qualifikationsniveau in Deutschland vergleichbar ist. In bestimmten Fällen muss eine Berufsausübungserlaubnis ausgestellt werden. Dieses Anerkennungsverfahren ist ebenfalls mit Gebühren verbunden, die Sie als Arbeitgeber tragen. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich zwischen den jeweils zuständigen Stellen sowie zwischen unterschiedlichen Qualifikationen, die anerkannt werden sollen.
In bestimmten Fällen kann es sein, dass Unterlagen für das Anerkennungsverfahren fehlen, die dann entsprechend nachgereicht werden müssen. Das Prüfverfahren durch die jeweiligen Stellen dauert durch dieses Verfahren maximal zwei Monate.
Ergebnis des Anerkennungsverfahrens kann nun eine vollständige oder teilweise Anerkennung sein oder die Qualifikationen werden nicht anerkannt. Wenn die Qualifikationen nicht anerkannt werden, kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht weiter fortgeführt werden. Bei einer teilweisen Anerkennung der Qualifikationen kann eine Einwanderung der Fachkraft zur Nachqualifizierung in Betracht kommen.
Ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen, folgt im nächsten Schritt das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren wird durch die Ausländerbehörde eingeleitet.
Wurde auch dieser Schritt erfolgreich abgeschlossen, folgt als nächstes die Erteilung der Vorabzustimmung zum Visum durch die Ausländerbehörde. An dieser Stelle werden die allgemeinen aufenthaltrechtlichen Voraussetzungen überprüft. Hierbei spielt vor allem eine Rolle, ob die Fachkraft zukünftig ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren kann.
Wenn schließlich alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle Verfahren positiv abgeschlossen wurden, erhalten Sie als Arbeitgeber die Nachricht, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sie erhalten an dieser Stelle das Dokument Vorabstimmung zum Visum.
Mit dieser Vorabstimmung zum Visum kann Ihre zukünftige Fachkraft nun ihr Visum beantragen. Dabei wird ihr ein Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland ihrer Fachkraft zugesichert. Die Gebühr für das Visum beträgt an dieser Stelle noch einmal 75,00€, die allerdings von der Fachkraft bezahlt wird. Die deutsche Auslandsvertretung prüft nun noch einmal die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen. Innerhalb drei weiterer Wochen wird abschließend über die Erteilung des Visums entschieden. Nach der Erteilung kann Ihre Fachkraft nun endlich nach Deutschland einreisen und ihre Arbeit in Ihrem Unternehmen aufnehmen.
Wenn Ihre Fachkraft über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nun zu Ihnen in das Unternehmen kommt und die Einarbeitung beginnen kann, spielen natürlich noch weitere Aspekte eine wesentliche Rolle. Hierzu zählen die berufliche sowie soziale Integration sowie das weitere Erlernen der deutschen Sprache. Ihre neue Fachkraft muss sich in Ihrer neuen Heimat zurechtfinden. Wichtige Formalitäten wie die Wohnungssuche, die Eröffnung eines Bankkontos, das Abschließen von Versicherungen sowie allgemeine Behördengänge sind nicht einfach. Es ist daher wichtig, dass Sie als Unternehmen Hilfe bei all diesen Punkten anbieten.
Wir bei 4EIGN Talents kennen nicht nur die Herausforderungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Gewinnung internationaler Fachkräfte. Wir kennen auch die weiteren Herausforderungen bei der Integration der Fachkräfte nach ihrer Einwanderung. Wir haben hierfür passende Lösungen entwickelt, damit internationale Fachkräfte auch langfristig in Deutschland bleiben und dadurch bei der Beseitigung des Fachkräftemangels helfen.
Wenn Sie eine internationale Fachkraft einstellen möchten oder wenn Sie allgemein Unterstützung im beschleunigten Fachkräfteverfahren benötigen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wir finden eine individuelle Lösung für die Herausforderung, vor der Sie stehen.
Gerne möchten wir Sie auch über unsere 4EIGN Talents Academy informieren. Besuchen Sie unsere Akademie auf unserer Website und lernen Sie unser Programm kennen, mit dem wir internationale Fachkräfte auf ihre Karriere in Deutschland vorbereiten. Wir freuen uns, wenn wir Sie als Partner unserer Akademie zukünftig begrüßen dürfen.